Zulassung Deutschland (EU)
Zulassung nach dem Düngemittelgesetz (DüngMG):
eingestuft und angemeldet als organischer NPK-Dünger - flüssig - 0,34 - 0,02 - 0,94
Unbedenklichkeit gegenüber der Umwelt:
WALDLEBEN ist als seuchenhygienisch unbedenklich beurteilt.
Bei maximalem Einsatz von 1 Liter WALDLEBEN je m² Boden ist die Unbedenklichkeit für den Einsatz in Wasserschutzgebieten, Schutzzone II (Engere Schutzzone) gem. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nachgewiesen.
Zulassung Schweiz
Zulassung gem. Dünger-Verordnung (DüV) nicht notwendig.
(gem. Auskunft des Bundesamts für Landwirtschaft, Zulassungsstelle Dünger.)
Zulassung nach dem Bundesgesetz über den Verkehr mit Giften (GG):
Eingestuft vom Bundesamt für Gesundheit gem. Verfügung vom 30.10.2001 als
Giftklassefrei, BAG T Nr. 101100.
Stand: 01.01.2022